Neue Corona-Schutzverordnung gilt ab Freitag, 04. März 2022
Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung NRW wird der Eintritt in die GSW Bäder und Sauna ab Freitag, den 04.03.2022 wieder mithilfe der 3G-Vorschrift geregelt. Zutritt ist für vollständig immunisierte oder getestete (max. 24 Std. alter Schnelltest bzw. max. 48 Std. alter PCR-Test) Personen möglich.
Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren gelten keinerlei Zugangsbeschränkungen mehr.
Maskenpflicht gilt im Innenbereich bis zur Umkleidekabine.
Wir empfehlen weiterhin, auf Abstand und Hygiene zu achten.