Veröffentlichung der Gutachten aus dem Jahre 2014
Rat und Verwaltung der Stadt Kamen bereiten gemeinsam mit der GSW eine Entscheidung über die zukünftige Bäderstruktur in der Stadt Kamen vor. Ziel ist es, ein nachhaltiges, zukunftssicheres und bedarfsgerechtes Angebot für Vereine und deren Mitglieder, die Schulen und die öffentlichen Nutzer zu schaffen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, des geänderten Freizeitverhaltens und einer angespannten Finanzsituation der Stadt Kamen ist die Entscheidung als auch der Prozess ein schwieriges Unterfangen.
Die Bürgermeisterin der Stadt Kamen stuft zu Recht das Vorhaben als strukturell bedeutsam ein, welches geeignet ist, das soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner zu beeinflussen und schlägt dem Rat der Stadt Kamen die Durchführung einer Einwohnerversammlung vor.
Aufgabe der GSW ist u. a. die notwendigen Entscheidungsgrundlagen als Badbetreiber zu liefern.
Stadt und GSW sind sich darüber einig, dass der Entscheidungsfindungsprozess offen und transparent gestaltet werden muss.
Die GSW haben über diverse Gutachten (Altenburg, GMF) konzeptionelle Vorschläge unterbreitet und veröffentlicht. Auf Basis des Ratsbeschlusses der Stadt Kamen vom 04. Juli 2017 wurde in einer gemeinsamen Sitzung von Haupt- und Finanzausschuss sowie Schul- und Sportausschuss am 06. November 2018 ein Architektenentwurf nebst Kostenschätzung für den Neubau eines Kombibades vorgestellt.
Im Hinblick auf die Entscheidungsalternative „Sanierung der Bestandsbäder“ liegt ein aktueller Sanierungsbericht des Ingenieurbüros Constrata der Öffentlichkeit vor.
Mithin werden zurzeit 2 Alternativen diskutiert: Neubau eines Kombibades vs. die Sanierung der vorhandenen Bäder.
Bei der Abwägung der beiden Varianten sind u. a. die Investitions- bzw. Sanierungskosten, die Betriebskosten, die Funktionalität und die Bedarfsabdeckung zu beachten. In der politischen Diskussion gewinnt dabei auch der Aspekt einer ortsteilnahen Versorgung an Bedeutung.
Für die Neubaulösung spricht u. a. die betriebswirtschaftliche und energetische Optimierung, das moderne, bedarfsdeckende und funktional optimierte Angebot für alle Nutzergruppen. Durch die zentrale Bündelung entfallen jedoch Angebote in den Ortsteilen.
Bei der Sanierungslösung entstehen keine Kostenvorteile, da die Sanierung- und Betriebskosten nicht niedriger ausfallen als bei einer Neubaulösung. Durch den Wegfall des Bades in Methler verliert auch der Ortsteil ein wohnortnahes Angebot. Lediglich in Heeren bliebe ein Angebot, das jedoch für die öffentlichen Nutzer nicht zu Verfügung steht.
Durch den Wegfall des Bades in Methler geht nicht nur Wasserfläche verloren, sondern durch den dort vorhanden Hubboden geht für Kursangebote eine wichtige Funktionalität verloren, die durch das Hallenbad in Kamen nicht kompensiert werden kann.
Für den anstehenden Entscheidungsfindungsprozess liegen alle wichtigen Parameter vor, um eine sach- und fachgerechte sowie bedarfsorientierte Entscheidung zu treffen.
Aktuell wird die öffentliche Diskussion partiell durch eine Misstrauenskultur und einer fehlenden Anerkennung und Akzeptanz von externem Sach- und Fachverstand überlagert. Es verwundert schon, dass die Solidität des aktuellen Sanierungsberichts in Zweifel gezogen wird, ohne den vereinbarten Termin der Besichtigung des Bades und die Diskussion mit der Gutachterin abzuwarten.
Das Gutachten aus dem Jahre 2014 ist überholt. Es ist aufgrund des Zeitablaufes, neuerer Erkenntnisse und der Baupreisentwicklung als Entscheidungsgrundlage nicht geeignet. Das häufig angeführte Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) will sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger durch Transparenz einen Zugang zu den entscheidungstragenden Erkenntnissen erhalten. Durch das gewählte Verfahren (Veröffentlichung des aktuellen Sanierungsberichts und Besichtigungstermine in Anwesenheit der Gutachterin, teilweise unter Beteiligung der Presse) wird dem Ziel des Gesetzes angemessen Rechnung getragen.
Die zum Teil emotionale und von Misstrauen geprägte Diskussion um ein nicht mehr entscheidungsrelevantes Gutachten ist geeignet, den von der Bürgermeisterin und der GSW eingeschlagenen transparenten Entscheidungsfindungsprozess zu überlagern und eine sachliche Debatte zu erschweren. Daher veröffentlichen die GSW auch die Gutachten aus dem Jahre 2014 über die Kamener Bäder, die im Eigentum der GSW stehen, in der Hoffnung, damit einen Beitrag zur Versachlichung und Überwindung des Misstrauens leisten zu können und den von der Bürgermeisterin eingeschlagenen transparenten Prozess zu unterstützen.