Einführung 2G-Plus Regelung in Bädern und Sauna
Neue Corona-Schutzverordnung schränkt Eintritt ab 28.12.2021 weiter ein.
Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung NRW wird der Eintritt in die GSW Bäder und Sauna ab Dienstag, den 28.12.2021 mithilfe der 2G-Plus Vorschrift geregelt. Zutritt ist nur noch für vollständig immunisierte Personen möglich. Ab dem 28.12.2021 ist zusätzlich ein negatives Testergebnis (max. 24 Std. alter Schnelltest bzw. max. 48 Std. alter PCR-Test) erforderlich.
Ausnahmen:
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren gelten aufgrund der Schultestungen als immunisiert. Vom 28.12.21 bis 16.01.22 gilt dies ausnahmsweise auch für 16- und 17-Jährige. In der Zeit vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 9. Januar 2022 (NRW-Schulferien) benötigen Schüler und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren jedoch ebenfalls einen negativen Testnachweis. 15- bis 17-jährige müssen einen entsprechenden Schülerausweis vorlegen.
- Für Jugendliche ab 16 Jahren gilt 2G-Plus, sofern sie keine Schüler mehr sind (sich z.B. in einem Ausbildungsverhältnis befinden).
- Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt und müssen daher keinen gesonderten Testnachweis vorlegen.
- Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt 3G. In diesem Fall ist ein ärztliches Attest (nicht älter als 6 Wochen) sowie ein offizieller, negativer Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) an der Kasse beim Bäderpersonal vorzulegen.
Maskenpflicht gilt im Innenbereich bis zur Umkleidekabine.
Wir empfehlen weiterhin, auf Abstand und Hygiene zu achten.
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